NH-2800 Jugendheim Marbach gGmbH

Jugendheim Marbach gGmbH Geschäftsstelle NH-2800

Bienenweg 7
35041 Marburg

Telefon: 06421-63438
E-Mail: info@jugendheim-marbach.d
Internet: Zur Homepage

Ansprechpartner:
Erwin Schnell, Michaela Weickelt
Mitgliedschaften:
DPWV - IGfH - IKH-Hessen
Gründungsjahr:
1973
Gesetzliche Grundlagen:
§27 i.V.m. §34 SGB VIII - §41 i.V.m. §34 SGB VIII - §35 SGB VIII - §35a SGB VIII - §19 SGB VIII, §42 SGB VIII
Zielgruppe:
Die Jugendheim Marbach GmbH macht Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien ein Angebot, denen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des SGB VIII § 27 (Kinder- und Jugendhilfegesetz) Hilfe zur Erziehung zu gewähren ist. Es ist uns dabei ein wichtiges Anliegen, zum Wohle der Kinder und Jugendlichen in besonderer Weise mit den Eltern zusammen zu arbeiten.
Platzzahl:
32 stationär; 17 teilstationär; 5 Stellen f. ambulante Maßnahmen
Aufnahmealter:
siehe Projektbeschreibungen
Betreuungsalter:
siehe Projektbeschreibungen
Stellenschlüssel:
1:1,8 (Wohngruppen); 1:3,5 (Tagesgruppe) 1:2,5 (Mob. Jugendbetreuung)
Qualifikation:
Dipl. Soziologe, Dipl. Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin (FH) / Dipl. Controlling-Betriebswirtin (VWA)
Standort:
Marburg-Marbach
Wohnform:
siehe Projektbeschreibungen

Weitere Informationen

Weitere Informationen:

Die Geschäftsstelle der Jugendheim Marbach gGmbH

ist untergebracht in dem Haus am Bienenweg, in dem alles angefangen hat.
Personell ist die Geschäftsstelle mit zwei pädagogischen MitarbeiterInnen (Geschäftsführung, Planung, Koordination und Verwaltung) und zwei Verwaltungsangestellten (Buchhaltung) besetzt.
Auf der Grundlage der Gremien-Entscheidungen wird von der Geschäftsstelle die Koordination für die Gesamteinrichtung übernommen. Die Geschäftsstelle ist Anlaufstelle für Anfragen von außen sowie Informationsverteilungsstelle für die einzelnen Einrichtungen, Gremien und Arbeitsgruppen. Hier werden Vorarbeiten und Entscheidungshilfen geleistet; ebenso erfolgen hier die Zusammenfassung der kostenmäßigen Abläufe aller Einzeleinrichtungen sowie die zentrale Aktenführung.

Aufnahme:

Anlaufstelle für Anfragen zur Aufnahme in Wohngruppen ist die Geschäftsstelle; dort können relevante Informationen abgefragt werden (z.B. hinsichtlich Geschlecht und Alter bzw. in welcher Einrichtung ein Platz frei ist). Darüber hinaus wird an das entsprechende Team weiter verwiesen, das alle weiteren Schritte eigenständig regelt. Vor Entscheidung über die Aufnahme ist ein "Probewohnen" möglich. 
Anfragen für die Tagesgruppe, die Mobile Jugendbetreuung und den Ambulanten Beratungsdienst werden direkt von den jeweiligen Teams entgegen genommen. 
Insgesamt erfolgt die Entscheidung für die Aufnahme und Entlassung von Kindern und Jugendlichen in der Jugendheim Marbach GmbH immer durch das Team der betreffenden Einrichtung. Die Verantwortung für die Maßnahme trägt die Gesamteinrichtung. 

Qualitätsstandards unserer Einrichtung:

Beteiligung von Kindern

Die Kinder der Wohngruppe sind kontinuierlich an vielen alltagsrelevanten Entscheidungen (Einkaufen, Essen, Gestaltung der Gruppe, Anschaffungen, Freizeitaktivitäten, Ausflüge, Urlaube) und an der fortlaufenden Aufstellung und Anpassung von Regeln für das Zusammenleben beteiligt und bestimmen diese mit. Im regelmäßig stattfindenden Gruppengespräch können die Kinder und Jugendlichen mitbestimmen, welche Regeln gelten, sowie ihre Wünsche, Bedürfnisse und Probleme im Zusammenleben thematisieren. 

Therapeutische Begleitung für Kinder und Jugendliche

Für die im Einzelfall angezeigte therapeutische Begleitung von Kindern kann das Kinderhaus auf die vielfältigen Angebote in Marburg zurückgreifen, in Kliniken und bei Therapeuten, mit denen der Träger Jugendheim Marbach bereits viele Jahre gut kooperiert. Dabei bemühen wir uns, die Therapie so zu begleiten, dass ggf. Eltern/Familienkontakte, Alltag und Schule integriert werden können. 

Familienberatung

Zum Regelangebot der Jugendheim Marbach GmbH gehört die regelmäßige, verbindliche Zusammenarbeit mit den Familien der untergebrachten Kinder.
Neben dem kontinuierlichen Kontakt der pädagogischen MitarbeiterInnen zu den Eltern, werden die Herkunftsfamilien von KollegInnen unseres Ambulanten Beratungsdienstes AmBera ab dem Aufnahmeverfahren kontinuierlich während des gesamten Verlaufes der Jugendhilfemaßnahme begleitet. Ähnlich wie bei der zur pädagogischen Arbeit gehörenden Supervision, wird den Angehörigen hier eine Möglichkeit eröffnet, quasi von außen auf ihre Situation und die ihrer Kinder zu schauen. Insgesamt kann in einem solchen Beratungssetting die Gefahr von Blockaden deutlich verringert werden. 
Dieses Angebot ist im Pflegesatz enthalten.

Supervision – Kollegenberatung - Team

Die MitarbeiterInnen sind zu regelmäßiger Supervision verpflichtet. Neben der Supervision bei einer frei wählbaren externen SupervisorIn ist ein System gegenseitiger Kollegenberatung installiert. Dabei nimmt eine KollegIn einer anderen Einrichtung der Jugendheim Marbach GmbH an den Teamsitzungen teil, berät in pädagogischen Fragen, begleitet Aufnahmeprozesse und Krisensituationen und steht den Kindern als AnsprechpartnerIn zur Verfügung. Die Kollegenberatung nimmt somit zugleich immer auch Trägeraufgaben wahr, indem sie für die Transparenz der pädagogischen Arbeit und des gelebten Alltags Sorge trägt.

Krisenmanagement

Im Krisenfall erfolgt eine systematische Erweiterung der Beratungs- und Unterstützungskreise. Regelhaft erfolgt zunächst die Information der pädagogischen MitarbeiterInnen des Teams, der KollegenberaterIn sowie der pädagogischen MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle. Wenn nicht schon von der verantwortlichen KollegIn in die Wege geleitet, wird in diesem Kreis entschieden, ob für eine Lösung die Hilfestellung Außenstehender notwendig ist oder ob die Krise intern bearbeitet werden kann. Entschieden wird auch, wer über die krisenhafte Entwicklung zu informieren ist. Die Information wichtiger Bezugspersonen und Kooperationspartner erfolgt zeitnah. Sie werden, wenn möglich, in die Suche nach einer Problemlösung mit eingebunden. 

Fort-und Weiterbildung

Die MitarbeiterInnen sind zur regelmäßigen Fort- und Weiterbildung verpflichtet. Die Gesamteinrichtung bietet im Rahmen der 14-tägig stattfindenden Mitarbeiterkonferenzen interne Fortbildungen an - zum Teil mit externen ReferentInnen. Externe Fort- und Weiterbildungen werden vom Träger finanziell unterstützt.

 

Zurück