SH-5800 Verein für Kinderhauserziehung e.V.

Verein für Kinderhauserziehung e.V. Geschäftsstelle SH-5800

Darmstädterstr. 269
64625 Bensheim

Telefon: 06251-789690
E-Mail: g.krebs@vfk-ggs.de[oder]l.mueller-wimmer@vfk-ggs.de
Internet: Zur Homepage

Ansprechpartner:
Gudrun Krebs, Lothar Müller-Wimmer
Mitgliedschaften:
DPWV - IGfH - IKH-Hessen - AG 78
Gründungsjahr:
1978
Gesetzliche Grundlagen:
§27 i.V.m. §34 SGB VIII - §41 i.V.m. §34 SGB VIII - §35a SGB VIII (mit vereinbarter Zusatzleistung)
Zielgruppe:
Jugendliche und junge Erwachsene
Platzzahl:
32
Aufnahmealter:
siehe Anlagen
Betreuungsalter:
siehe Anlagen
Stellenschlüssel:
siehe Anlagen
Qualifikation:
siehe Anlagen
Standort:
siehe Anlagen
Wohnform:
siehe Anlagen

Weitere Informationen

weitere Informationen :

Der Verein für Kinderhauserziehung wurde 1978 gegründet und ist seither als gemeinnützig anerkannt. Der Verein versteht sich als Betreuungsverbund und betreibt verschiedene Einrichtungen und Einzelmaßnahmen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, denen der Gedanke einer emanzipatorischen Sozialarbeit und der Gemeinwesenorientierung zu Grunde liegt. Der Verein hat sich bewusst dazu entschieden, Jugendliche in kleineren Wohneinheiten bis hin zum Einzelwohnen zu betreuen. Die Einrichtungen im stationären Bereich sind in entsprechende Wohngebiete integriert, so dass sie als Institution nicht augenfällig erkennbar sind. Ziel ist, ein angemessenes Maß von Anonymität und Eingebundenheit in das Gemeinwesen zu erreichen, das den in einer besonderen Situation lebenden Jugendlichen gerecht wird.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Einrichtungsbeschreibungen. 

Nicht aufgeführt ist unsere Einrichtung Betreutes Wohnen in Seeheim / Bergstraße. Diese Einrichtung ist ein Projekt mit dem Landkreis Darmstadt-Dieburg und steht nur Jugendlichen dieses Landkreises offen. Betreut werden dort 10 Jugendliche in den eigenen Wohnungen mit einem Betreuungsschlüssel von 1:5.

Sämtliche einrichtungsübergreifende Verwaltungstätigkeiten, Rechnungsstellung, Buchhaltung usw. werden in der Geschäftsstelle des Trägervereins ausgeführt. Weiterhin wird die offizielle Außenvertretung des Vereins, soweit sie nicht Aufgabe des BGB Vorstandes ist, von der Geschäftsstelle wahrgenommen. Die pädagogischen MitarbeiterInnen der Geschäftsstelle beraten die Teams in pädagogischen und konzeptionellen Angelegenheiten. Die regelmäßig stattfindenden Teamsupervisionen sind davon unberührt. Sie werden durch externe Fachkräfte durchgeführt. Aufnahme - Anfragen können sie direkt an die Einrichtungen oder an die Geschäftsstelle richten.

Die Möglichkeit individueller Zusatzmaßnahmen kann im Bedarfsfall bei der Geschäftsstelle angefragt bzw. mit der Geschäftsstelle entwickelt werden.

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