TW-7800 Kinder-Wohn-Initiative {KIWI}

Kinder-Wohn-Initiative {KIWI} - TW-7800

Lahrer Weg 13
65620 Waldbrunn 3

Telefon: 06479-1565
E-Mail: buero@kiwi-fussingen.de

Ansprechpartner:
Corinna Steinecke und Jana-Marie Klein
Mitgliedschaften:
IKH-Hessen
Gründungsjahr:
1987
Gesetzliche Grundlagen:
§27 i.V.m. §34 SGB VIII - §41 i.V.m. §34 SGB VIII - §35a SGB VIII - 13 SGB VIII
Zielgruppe:
Kinder und Jugendliche mit belasteten Lebenserfahrungen, deren Sozialverhalten und soziale Entwicklung stark gestört ist und deren Herkunftsfamilie ihre Aufgaben nicht wahrnehmen kann. Aufgrund ihres Alters, ihrer Verhaltensauffälligkeit und der unzureichenden Bindungsfähigkeit können sie auch nicht in familiären Hilfeformen ausreichend gefördert werden.
Platzzahl:
6
Aufnahmealter:
3 bis 15 Jahre
Betreuungsalter:
bis zur Rückführung oder Verselbständigung
Stellenschlüssel:
1:1,8
Qualifikation:
PädagogInnen mit Zusatzqualifikationen für heilpädagogische und therapeutische Angebote
Standort:
Dorf im Westerwald zwischen Limburg und Weilburg (Luftkurort)
Wohnform:
die pädagogische Leitung wohnt (abwechselnd) mit; zusätzliche Pädagogen am Nachmittag; Feiertage/Arzttermine/Urlaubsfahrten/Elternarbeit/Kiga-, Schul-, Ausbildungstermine/Jugendamts-, Therapiebesuche werden von der pädagogischen Leitung wahrgenommen.

Weitere Informationen

weitere Informationen : 

Die in der KIWI angebotenen Leistungen sollen die Persönlichkeitsentwicklung der hier lebenden Kinder und Jugendlichen fördern. Durch die Verbindung von Alltagserleben mit gezielten pädagogischen und therapeutischen Angeboten sollen die Identitätsbildung, die soziale Integration, die altersgemäße Selbständigkeit und Fähigkeiten zur angemessenen Konfliktlösung gefördert werden.

Um Entwicklungsdefizite auffangen zu können, sind auf den Einzelfall abgestimmte Maßnahmen notwendig, die auch geeignet sind, eine drohende Behinderung zu verhüten (z.B. Frühförderung bei drohender Lernbehinderung).

Je nach Verlauf des Entwicklungsprozesses kann die Rückführung in die eigene Familie oder die Verselbständigung vorbereitet werden. Hierzu zählt auch die Beratung und Förderung in Fragen der schulischen und beruflichen Bildung.

Um die Qualität der Leistungen zu gewährleisten und den Erfolg bei der Umsetzung des pädagogischen Konzeptes kontrollieren zu können, ist eine fortwährende Planung, Erfassung und Überprüfung des Erziehungsprozesses notwendig. Hierzu erfolgen regelmäßig Teamsitzungen, Supervision und Fortbildung des pädagogischen Personals. An der Erstellung und Fortschreibung des operationalisierten individuellen Hilfeplanes wird mitgewirkt.

Diese Maßnahmen sind auch Voraussetzung für eine Krisenprävention und -intervention. Besondere Hilfs- und Förderangebote zur Überwindung individueller Schwierigkeiten und Beeinträchtigungen ergeben sich aus vielfältigen Kontakten zu niedergelassenen Therapeuten, Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und verschiedenen Einrichtungen.

Bei Bedarf können mit den Kostenträgern auch Vereinbarungen über zusätzliche Leistungen, wie Nachbetreuung bzw. Außenbetreuungen nach §§ 34, 35 und 41 KJHG getroffen werden.

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